Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberichtigt sind Aussiedler/innen, Spätaussiedler/innen oder Nachfahren von Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen, Nachfahren deutscher Heimatvertriebener oder junge Angehörige der Landsmannschaften und anderer Verbände der deutschen Heimatvertriebenen zwischen 15 und 35 Jahren und einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Einreichung
a) Modalitäten
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Der eingereichte Beitrag besteht aus einem bis fünf Fotos.
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Der Beitrag muss mit einem Erläuterungstext von max. 2.000 Zeichen versehen sein. Dieser Text kann auf Deutsch oder einer anderen Sprache verfasst sein. Im Falle des Gebrauchs einer anderen Sprache als Deutsch muss der Text mit einer Übersetzung eingereicht werden.
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Es gibt keine Vorgaben, mit welchen Geräten Beiträge aufgenommen und mit welchen technischen Hilfsmitteln diese bearbeitet werden.
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Die Fotos müssen über mindestens 1.200 Pixel an der langen Kante verfügen.
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Der Beitrag muss ohne externe Hilfe bearbeitet werden.
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Durch den eingereichten Beitrag dürfen keine Rechte und Urheberrechte anderer verletzt werden (v. a. Persönlichkeitsrechte etc.).
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Zugelassen sind Beiträge einzelner Personen oder Teambeiträge (bitte alle beteiligten Personen bei der Einreichung angeben).
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Sofern der Beitrag sprachliche Elemente enthält, müssen diese in deutscher Sprache sein oder aber untertitelt werden (bei diesbezüglichen Herausforderungen steht die Wettbewerbsleitung gerne unterstützend zur Verfügung).
b) Form der Einreichung
Der Wettbewerbsbeitrag muss auf folgendem Weg eingereicht werden:
per WeTransfer an: brueckenbauer@deutsche-gesellschaft-ev.de
Zudem ist die Einreichung des Beitrages durch das Ausfüllen des Einreichungsformulares auf dieser Homepage anzukündigen.
c) Umfang
Der eingereichte Beitrag besteht aus mindestens einem und maximal fünf Fotos. Die schriftliche Erläuterung umfasst maximal 2.000 Zeichen.
d) Form der Fotoeiträge
Die Beiträger/innen können die Form der Fotobeiträge frei wählen (Unterhaltung, Humor, Kritik, Kommentar etc.).
e) Eigenständigkeit
Der/die Beiträger/in versichert mit der Einreichung des Fotobeitrages, diesen selbstständig oder mit dem angegebenen Team erstellt zu haben. Externe Elemente im Foto, v. a. Kunststücke und anderes urheberrechtlich geschütztes Material, darf nur nach Klärung und ggf. Erwerb der Rechte im Beitrag enthalten sein. Für diesbezügliche Fragen steht die Wettbewerbsleitung zur Verfügung.
f) Kontaktdaten
Mit dem Einreichen des Beitrages erklärt sich die Beiträgerin/der Beiträger einverstanden, dass die von ihr/ihm angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift) im Rahmen des Fotowettbewerbs von der Deutschen Gesellschaft e. V. genutzt werden. Die Beiträgerin/der Beiträger versichert, dass sie/er unter den bei der Bewerbung gemachten Angaben bis zum Abschluss des Fotowettbewerbs erreichbar ist. Änderungen der Kontaktdaten sind der Deutschen Gesellschaft e. V. mitzuteilen.
g) Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 03. Oktober 2022.
3. Preisträgerinnen/Preisträger, Autorinnen/Autoren der Publikation
a) Preisverleihung mit den Preisträgerinnen/Preisträgern
Die Preisträgerinnen/Preisträger nehmen im Herbst an der Preisverleihung teil. Wenn die Pandemielage es zulässt, findet die Preisverleihung in Präsenz in Berlin statt, falls nicht wird eine online-Preisverleihung stattfinden. Für etwaige Reise- und Übernachtungskosten der Preisträger/innen kommt die Deutsche Gesellschaft e. V. gemäß Bundesreisekostengesetz auf.
b) Einverständniserklärung der Preisträgerinnen/Preisträger
Die Preisträgerinnen/Preisträger erklären sich bereit, im Rahmen des Fotowettbewerbs auf den Internetseiten des Vereins, im vereinseigenen Newsletter, in den sozialen Netzwerken des Vereins und im Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft e. V. namentlich, mit Bild und mit den Angaben zu ihrem familiären Hintergrund und Wohnort (Bundesland/Ort) genannt zu werden.
c) Nachweis des Alters und des Wohnsitzes
Die Preisträgerinnen/Preisträger und Beiträgerinnen/Beiträger des Videowettbewerbes verpflichten sich, der Deutschen Gesellschaft e. V. einen für den Zeitraum der Ausschreibung bzw. Auswahl gültigen Nachweis ihres Alters und Wohnsitzes vorzulegen.
d) Eigenständigkeitserklärung
Die Preisträgerinnen/Preisträger und Beiträgerinnen/Beiträger versichern, ihre Fotobeiträge selbstständig erstellt zu haben. Die Stellen im Beitrag, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen wurden, wurden in jedem Fall unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) kenntlich gemacht. Dies gilt auch für beigegebene Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ggf. einzuholende Rechte müssen von den Beiträgerinnen/Beiträgern eingeholt werden. Ein Zuwiderhandeln gilt als Täuschungsversuch, der die Aberkennung des Preises, des Beitrags und seiner Veröffentlichung einschließt und weitere angemessene Sanktionen zur Folge haben kann.
4. Veröffentlichung
a) Rechtseinräumung
Die für die Veröffentlichung ausgewählten Beiträgerinnen/Beiträger erklären sich bereit, ihren bei der Bewerbung eingereichten Beitrag zum Fotowettbewerb der Deutschen Gesellschaft e. V. und dem beauftragten technischen Dienstleister zur Veröffentlichung zu überlassen.
5. Rechte und Pflichten des Veranstalters bezüglich der Veröffentlichung
a) Technische Überarbeitung
Die Sichtung sowie die Be- und Überarbeitung, Korrektur und Zusammenstellung der Beiträge werden vom Veranstalter vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Der Veranstalter ist sodann verpflichtet, der Beiträgerin/dem Beiträger bei substantiellen Änderungen die überarbeitete Fassung zu übersenden. Die Zustimmung zur übersandten Fassung und die Veröffentlichungserlaubnis gelten auch als erteilt, wenn sich die Beiträgerin/der Beiträger nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der überarbeiteten Fassung und des Zusammenschnitts zu ihnen erklärt. Als angemessene Frist gelten zwei Wochen ab Versand durch den Veranstalters, falls nicht der Veranstalter im Einzelfall davon abweichende Fristen festsetzt.
b) Veröffentlichung
Ausstattung, Darstellung, Veröffentlichungsart, Veröffentlichungstermin und Werbemaßnahmen werden vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der für derartige Veröffentlichungen üblichen Art bestimmt.
6. Rechte und Pflichten der Beiträgerin/des Beiträgers bezüglich der Veröffentlichung
a) Sichtung und techn. Bearbeitung / Nachbearbeitung
Die Beiträgerin/der Beiträger erklärt sich bereit, die Empfehlungen und Anregungen des Veranstalters in redaktioneller, inhaltlicher und technischer Sicht zu berücksichtigen. Wird nach der vom Veranstalter veranlassten und verschickten Überarbeitung des Beitrages kein entsprechend korrigierter bzw. revidierter Beitrag von der Beiträgerin/dem Beiträger innerhalb der angemessenen Frist zugeschickt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Beitrag gänzlich abzulehnen oder ihn in seiner vom Veranstalter veranlassten, technisch bearbeiteten Fassung zu veröffentlichen.
b) Zweitveröffentlichung
Bei einer Zweitveröffentlichung des Beitrages in anderen Medien bedarf die Beiträgerin/der Beiträger der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. Herausgeber, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr der Erstveröffentlichung sind bei weiteren Veröffentlichungen anzugeben.
Hat die Beiträgerin/der Beiträger seinen/ihren eingereichten Beitrag vor der Veröffentlichung des Wettbewerbszusammenschnitts bereits in einem anderen Medium veröffentlicht, so ist die Beiträgerin/der Beiträger dazu angehalten, die Veröffentlichungsrechte für die im Rahmen des Fotowettbewerbs erfolgende Veröffentlichung zu klären.
c) Honorar und Abrechnung
Die Beiträgerin/der Beiträger erhält für den Beitrag kein Pauschal- und kein Beteiligungshonorar seitens des Veranstalters.
d) Belegversion
Die Beiträgerin/der Beiträger hat zu ihrem/seinem persönlichen Gebrauch Anspruch auf eine digitale Fassung des Wettbewerbszusammenschnitts.