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Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen zwischen 15 und 35 Jahren, die Aussiedler/innen, Spätaussiedler/innen oder Nachfahren von Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen, Nachfahren deutscher Heimatvertriebener oder Angehörige von Verbänden der deutschen Heimatvertriebenen, Angehörige einer deutschsprachigen Minderheit oder Angehörige von Verbänden einer deutschsprachigen Minderheit sind.


2. Einreichung
 

a) Modalitäten

 

  1. Der eingereichte Beitrag besteht aus mindestens einer Audiodatei auf Deutsch mit einer Mindestdauer von 10 Minuten.

  2. Der Beitrag muss mit einem Erläuterungstext auf Deutsch von max. 2.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) versehen sein (ein paar Sätze zur Podcast-Folge genügen).

  3. Es gibt keine Vorgaben, mit welchen Geräten Beiträge aufgenommen und wie und mit welchen technischen Hilfsmitteln die Beiträge bearbeitet werden.

  4. Der Beitrag muss von der einreichenden Person selbst erarbeitet werden.

  5. Durch den eingereichten Beitrag dürfen keine Rechte und Urheberrechte anderer verletzt werden (v. a. Persönlichkeitsrechte etc.).

  6. Zugelassen sind Beiträge einzelner Personen oder Teambeiträge (bitte alle beteiligten Personen bei der Einreichung angeben).

  7. Sofern der Beitrag fremdsprachliche Elemente enthält, müssen diese innerhalb des Beitrags ins Deutsche übersetzt werden.


b) Form der Einreichung


Der Wettbewerbsbeitrag muss auf folgendem Weg eingereicht werden:

 per Mail oder WeTransfer o.ä. an: brueckenbauer@deutsche-gesellschaft-ev.de

Zudem ist die Einreichung des Beitrages durch das Ausfüllen des Einreichungsformulares auf dieser Homepage anzukündigen.


c) Umfang


Der eingereichte Beitrag besteht aus mindestens einer Audiodatei mit einer Mindestdauer von insgesamt 10 Minuten. Die schriftliche Erläuterung umfasst maximal 2.000 Zeichen.


d) Form der Podcast-Beiträge


Die Beiträger/innen können die Form der Podcast-Beiträge frei wählen (Dialog, Humor, Kritik, Kommentar etc.;  reine Sprechanteile oder das Hinzunehmen von weiteren akustischen Elementen).


e) Eigenständigkeit


Der/die Beiträger/in versichert mit der Einreichung des Beitrages, diesen selbstständig oder mit dem angegebenen Team erstellt zu haben. Externe Elemente, v.a. urheberrechtlich geschütztes Material, darf nur nach Klärung und ggf. Erwerb der Rechte im Beitrag enthalten sein. Für diesbezügliche Fragen steht die Wettbewerbsleitung zur Verfügung.


f) Kontaktdaten


Mit dem Einreichen des Beitrages erklärt sich die/der Beiträger/in einverstanden, dass die von ihr/ihm angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift) im Rahmen des Fotowettbewerbs von der Deutschen Gesellschaft e. V. genutzt werden. Die/der Beiträger/in versichert, dass sie/er unter den bei der Bewerbung gemachten Angaben bis zum Abschluss des Fotowettbewerbs erreichbar ist. Änderungen der Kontaktdaten sind der Deutschen Gesellschaft e. V. mitzuteilen.


g) Einsendeschluss


Einsendeschluss ist der 15. September 2023.


3. Preisträger/innen, Autorinnen/Autoren der Publikation


a) Preisverleihung mit den Preisträgerinnen/Preisträgern


Die Preisträger/innen nehmen im Herbst an der Preisverleihung in Berlin teil.  Für etwaige Reise- und Übernachtungskosten der Preisträger/innen innerhalb Europas kommt die Deutsche Gesellschaft e. V. gemäß des Bundesreisekostengesetzes auf.


b) Einverständniserklärung der Preisträger/innen


Die Preisträger/innen erklären sich bereit, im Rahmen des Podcast-Wettbewerbes auf den Internetseiten des Vereins, im vereinseigenen Newsletter, in den sozialen Netzwerken des Vereins und im Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft e. V. namentlich, mit Bild und mit den Angaben zu ihrem familiären Hintergrund und Wohnort (Bundesland/Ort) genannt zu werden.


c) Nachweis des Alters und des Wohnsitzes


Die Preisträger/innen und Beiträger/innen des Podcast-Wettbewerbes verpflichten sich, der Deutschen Gesellschaft e. V. einen für den Zeitraum der Ausschreibung bzw. der Sieger/innen-Auswahl gültigen Nachweis ihres Alters und Wohnsitzes vorzulegen.


d) Eigenständigkeitserklärung

 

Die Preisträger/innen und Beiträger/innen versichern, ihre Beiträge selbstständig erstellt zu haben. Die Stellen im Beitrag, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen wurden, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) kenntlich gemacht werden. Ggf. einzuholende Rechte müssen von den Beiträger/innen eingeholt werden. Ein Zuwiderhandeln gilt als Täuschungsversuch, der die Aberkennung des Preises, des Beitrags und seiner Veröffentlichung einschließt und weitere angemessene Sanktionen zur Folge haben kann.


4. Veröffentlichung


a) Rechtseinräumung


Die für die Veröffentlichung ausgewählten Beiträger/innen erklären sich bereit, ihren bei der Bewerbung eingereichten Beitrag zum Wettbewerb der Deutschen Gesellschaft e. V. und dem beauftragten technischen Dienstleister zur Veröffentlichung zu überlassen.


5. Rechte und Pflichten des Veranstalters bezüglich der Veröffentlichung


a) Technische Überarbeitung


Die Sichtung sowie die Be- und Überarbeitung, Korrektur und Zusammenstellung der Beiträge werden vom Veranstalter vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Der Veranstalter ist sodann verpflichtet, der/dem Beiträger/in bei substantiellen Änderungen die überarbeitete Fassung zu übersenden. Die Zustimmung zur übersandten Fassung und die Veröffentlichungserlaubnis gelten auch als erteilt, wenn sich die/der Beiträger/in nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der überarbeiteten Fassung und des Zusammenschnitts zu ihnen erklärt. Als angemessene Frist gelten zwei Wochen ab Versand durch den Veranstalters, falls nicht der Veranstalter im Einzelfall davon abweichende Fristen festsetzt.


b) Veröffentlichung


Ausstattung, Darstellung, Veröffentlichungsart, Veröffentlichungstermin und Werbemaßnahmen werden vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der für derartige Veröffentlichungen üblichen Art bestimmt.


6. Rechte und Pflichten der Beiträgerin/des Beiträgers bezüglich der Veröffentlichung


a) Sichtung und techn. Bearbeitung / Nachbearbeitung


Die/der Beiträger/in erklärt sich bereit, die Empfehlungen und Anregungen des Veranstalters in redaktioneller, inhaltlicher und technischer Sicht zu berücksichtigen. Wird nach der vom Veranstalter veranlassten und verschickten Überarbeitung des Beitrages kein entsprechend korrigierter bzw. revidierter Beitrag von der/dem Beiträger/in innerhalb der angemessenen Frist zugeschickt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Beitrag gänzlich abzulehnen oder ihn in seiner vom Veranstalter veranlassten, technisch bearbeiteten Fassung zu veröffentlichen.


b) Zweitveröffentlichung


Bei einer Zweitveröffentlichung des Beitrages in anderen Medien benötigt die/der Beiträger/in eine schriftliche Einwilligung des Veranstalters. Herausgeber, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr der Erstveröffentlichung sind bei weiteren Veröffentlichungen anzugeben.


Hat die/der Beiträger/in ihren/seinen eingereichten Beitrag vor der Veröffentlichung des Wettbewerbszusammenschnitts bereits in einem anderen Medium veröffentlicht, so ist die/der Beiträger/in dazu angehalten, die Veröffentlichungsrechte für die im Rahmen des Wettbewerbs erfolgende Veröffentlichung zu klären.


c) Honorar und Abrechnung


Die/der Beiträger/in erhält für den Beitrag kein Pauschal- und kein Beteiligungshonorar seitens des Veranstalters.


d) Belegversion


Die/der Beiträger/in hat zu ihrem/seinem persönlichen Gebrauch Anspruch auf eine digitale Fassung des Wettbewerbszusammenschnitts.

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